Variable Vergütung und Arbeitsrecht
Durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung werden die Gestaltungsmöglichkeiten für variable Vergütungssysteme reglementiert. Um die beiden wichtigsten Aspekte zu erwähnen:
- Der variable Einkommensanteil der Mitarbeiter darf nicht zu hoch sein, da der Mitarbeiter ansonsten einem unbilligen Risiko ausgesetzt würde. 25% bis 30% des Mitarbeiter-Einkommens werden von Seiten der Arbeitsgerichte als angemessene variable Einkommensanteile angesehen. Höhere variable Einkommensanteile können zu Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters führen
- Hohe variable Einkommensanteile können bei fest angestellten Reisenden zu Ausgleichsansprüchen gemäß Handelsvertreterrecht führen (analog § 89b HGB). Bei seinem Ausscheiden erhält der Reisende dann bis zu einer Jahresprovision als Ausgleich