Variable Vergütung und Arbeitsrecht

Variable Vergütung und Arbeitsrecht

Durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung werden die Gestaltungsmöglichkeiten für variable Vergütungssysteme reglementiert. Um die beiden wichtigsten Aspekte zu erwähnen:

  • Der variable Einkommensanteil der Mitarbeiter darf nicht zu hoch sein, da der Mitarbeiter ansonsten einem unbilligen Risiko ausgesetzt würde. 25% bis 30% des Mitarbeiter-Einkommens werden von Seiten der Arbeitsgerichte als angemessene variable Einkommensanteile angesehen. Höhere variable Einkommensanteile können zu Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters führen
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  • Hohe variable Einkommensanteile können bei fest angestellten Reisenden zu Ausgleichsansprüchen gemäß Handelsvertreterrecht führen (analog § 89b HGB). Bei seinem Ausscheiden erhält der Reisende dann bis zu einer Jahresprovision als Ausgleich

 

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